Unfallversicherung
Private und gesetzliche Unfallversicherung
Verfasst von Lollo am 22.09.2009 in Versicherungen
Bei dem Begriff Unfallversicherung muss man grundsätzlich unterscheiden zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und der privaten Unfallversicherung. Hier sind die Unterscheidungsmerkmale.
Gesetzliche Unfallversicherung:
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialversicherungsgesetzes. Diese Versicherung sichert den Unfall während der Ausübung des Berufes und auch den Unfall auf dem Weg von und zur Arbeit. Hat der Arbeitnehmer einen beruflichen Unfall oder Wegeunfall, bei dem er so schwer verletzt wird, dass er nie wieder ins Arbeitsleben zurückkehren kann, so steht ihm eine Rente wegen Erwerbsminderung zu. Sollte der Arbeitnehmer bei einem dieser Unfälle tödlich verletzt werden, so wird seinen Angehörigen eine Hinterbliebenenrente ausbezahlt. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer aufgrund seines Unfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, so wird ihm eine Umschulung in einem seinen Fähigkeiten angepassten Beruf bezahlt. Des Weiteren ist in dieser Versicherung die Berufskrankheit abgesichert. Falls nach der Lehrzeit plötzlich erkannt wird, dass der Arbeitnehmer an einer Berufskrankheit erkrankt ist, so wird für den Arbeitnehmer eine Umschulung finanziert. Während der Zeit der Umschulung nach einem Unfall oder der Berufskrankheit wird dem Arbeitnehmer ein höheres Unterhaltsgeld ausbezahlt als bei einer Umschulung nach Arbeitslosigkeit.
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind aber auch bereits Schüler und die anderen Kinder des Arbeitnehmers pflichtversichert. Hierbei bedeutet pflichtversichert jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer eine besondere Versicherung abschließen muss. Das Wort pflichtversichert hat hier nur die Bedeutung, dass bei einem erlittenen Unfall die Sozialversicherung zur Zahlung verpflichtet ist.
Private Unfallversicherung:
Die private Unfallversicherung kann jede Person für sich und seine Familie bei einem Versicherungsunternehmen abschließen. Bei dieser privaten Unfallversicherung muss das Versicherungsunternehmen dem Versicherten beim Eintreten eines Unfalls die zuvor vertraglich festgelegte Summe auszahlen. In einer privaten Unfallversicherung sind in den meisten Fällen ein Krankenhaustagegeld und eine Kapitalleistung im Todesfall eingeschlossen. Zusätzlich können hier auch Schönheitsoperationen, die auf einen Unfall zurückzuführen sind, eingeschlossen sein. Manche Versicherungsunternehmen vereinbaren mit dem Versicherungsnehmer eine verzinste Beitragsrückerstattung für den Fall, dass die private Unfallversicherung nicht in Anspruch genommen wird.
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