Als Student privat versichert
Private Krankenversicherung
Verfasst von Admin am 11.11.2008 in Versicherungen
Nach dem Sozialgesetzbuch V sind Studenten und natürlich auch Studentinnen krankenversicherungspflichtig, wenn sie sich an einer anerkannten Hochschule in der BRD eingeschrieben haben. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob ihr Wohnsitz im In- oder Ausland liegt. Jedoch gibt es die Möglichkeit sich mittels Antrag bei der zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dafür gilt eine Frist von drei Monaten nach Beginn dieser Versicherungspflicht. Im Gegensatz zum Bafögantrag muss dieser Antrag nicht jedes Semester erneut gestellt werden. Die Bescheinigung über die Befreiung muss der Student an der Hochschule vorlegen. Ein Nachweis über eine Private Krankenversicherung muss nicht zwangsläufig erbracht werden. Häufig ist es jedoch nach Beendigung des Studiums so, dass man sich nach Abschluss des Studiums wieder gesetzlich versichern muss. Dies ist der Fall, wenn man ein Beschäftigungsverhältnis eingeht bei dem das Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Durch die neue Gesundheitsreform muss der künftige Arbeitnehmer die Versicherungspflicht 3 Jahre zuvor überschritten haben. Das ist bei Beendigung des Studiums kaum möglich. So tritt zunächst die Versicherungspflicht in der GKV ein. Bei der Tarifwahl in der Privaten Krankenversicherung hat man als Student die Möglichkeit sich entweder nach den Normaltarifen zu versichern oder einen speziellen Studententarif zu wählen. Legt man Wert darauf gleich frühzeitig Altersrückstellungen zu bilden, ist der Normaltarif die bessere Wahl. Diese Altersrückstellungen werden beim Studententarif (PSKV) nämlich nicht gebildet. Außerdem ist im Studententarif die Erstattung der ärztlichen- und zahnärztlichen Leistungen begrenzt. Auch im Krankenhaus stehen dem Studenten keine besonderen Wahlleistungen, wie beispielsweise Chefarztbehandlung, zur Verfügung. Vielmehr erhält er nur allgemeine Krankenhausleistungen. Entscheidet man sich für den Normaltarif, hängt der Beitrag unter anderem vom Lebensalter, dem Gesundheitszustand und dem Geschlecht ab. Eine Sparmöglichkeit bietet die Vereinbarung einer gewissen Selbstbeteiligung. Da gerade Studenten häufig nicht auf großem Fuß leben können, lohnt sich hier ein Vergleich der Anbieter.
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