Energiesteuerrückerstattung für Unternehmen durch Antrag
Energiestreuerrückerstattung
Verfasst von Redaktionsdienst am 18.03.2010 in Sonstiges
Über eine Steuerrückerstattung freut sich natürlich jeder. Insbesondere Unternehmen sind froh, wenn sie hin und wieder einmal nicht mit hohen Steuerforderungen belastet werden, sondern einmal auch für ihr Tun und Handeln belobigt. Dies trifft natürlich auch auf einen sehr hohen Postenpunkt zu, wie die Kosten von Energie. Insbesondere Unternehmen des produzierenden Gewerbes haben sehr hohe Energiekosten, die natürlich auch mit einer Steuer belastet sind. Bei den Energiekosten ist es dabei so, das es sich um eine Doppelbesteuerung handelt, denn die Strompreise werden natürlich auch noch mit der Umsatzteuer belegt.
Da freut es die Unternehmen des produzierenden Gewerbes dass sie auf Antrag auch eine Energiesteuerrückerstattung erhalten können. Wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind und das Unternehmen alle Belege vorgelegt hat, so steht einer Energiesteuerrückerstattung nichts mehr im Wege. Gerichtet werden muss der Antrag auf Energiesteuerrückerstattung an das zuständige Hauptzollamt. Die Erstattungsbeträge werden vom Hauptszollamt individuell berechnet. Dabei prüft das Hauptzollamt natürlich auch intensiv die dem Antrag beigefügten Unterlagen. Hierbei handelt es sich um Rechnungen für die bezogenen Energieträger etc. Eine wichtige Rolle spielt im Übrigen auch die vom Unternehmen gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung der im Unternehmen beschäftigen Mitarbeiter. Dabei ist vom Gesetzgeber her allerdings nicht vorgesehen, dass eine Erstattung in voller Höhe erfolgt, sondern lediglich im Spitzenbereich in Höhe von bis zu 95 Prozent.
Gestellt werden muss ein Antrag auf Energiesteuerrückerstattung von einem Unternehmen wenn es eine Erstattung haben möchte natürlich rechtzeitig. Das heißt spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres. Beantragt werden kann eine Energiesteuerrückerstattung nämlich nur für das zurückliegende Kalenderjahr. In der Praxis heißt dies, dass ein Unternehmen den Antrag auf die Energiesteuerrückerstattung für das Jahr 2008 spätestens zum 31. Dezember 2009 gestellt haben muss. Aber natürlich kann der Antrag auf Energiesteuerrückerstattung, wenn denn alle Unterlagen bereits zusammengetragen sind für eine derartigen Antrag dieser bereits schon in den ersten Tagen des Folgejahres gestellt werden kann.
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